Das Zivilrecht (auch Bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt) regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander, anders als zum Beispiel im Verwaltungsrecht oder Strafrecht, bei dem es um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger bzw. Unternehmen geht.
Zum Zivilrecht gehört vor z.B. das Vertragsrecht im Allgemeinen, das Kauf- und Werkvertragsrecht aber auch das Recht der Schadenersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte) oder das Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.) u.v.a.m.
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