Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts sind wir für die Patienten tätig. Wir leisten kompetente und engagierte Hilfe, wenn es zu einem „ärztlichen Behandlungsfehler“ gekommen ist. Hierunter sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Dies kann bei der Behandlung von Mensch und Pferd der Fall sein.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Wir beraten Sie bei fehlgeschlagenen Operationen, Fehldiagnosen, fehlerhafter oder unzureichender Risikoaufklärung, fehlerhafter postoperativer Versorgung und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern oder öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern durch.
Neben Schmerzensgeldansprüchen, können je nach Sachlage Vermögensschäden wie entgangener Gewinn oder Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden oder sonstige schadensbedingte Mehraufwendungen geltend gemacht werden.
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